BRANDGEFAHR FEUERWEHR ABSCHNITTSKOMMANDANT BR WEINZINGER INFORMIERT

Wir richten einen dringenden Appell an alle Spaziergänger, die in diesen Tagen in Wäldern und auf Wiesen unterwegs sind: Die Böden sind bis zu einer Tiefe von 40 Zentimetern ausgetrocknet. Der kleinste Funke kann in Zeiten wie diesen eine große Katastrophe auslösen! Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer ist verboten! Bitte beachten Sie unbedingt die Verordnung der Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner bezüglich Brauchtumsfeuer sowie die aktuelle Waldbrandverordnung der BH St. Pölten

Brauchtumsfeuer in Niederösterreich – bis 30. Juni 2020 VERBOTEN Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 eine Abänderung der „Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien“, LGBl. 8102/3-0 i.d.g.F verordnet. Diese verbietet bis einschließlich 30. Juni 2020 sämtliche Brauchtumsfeuer. Die Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien enthält nun mit der Ziffer 7 ein Verbot von Brauchtumsfeuern. So steht nun unter Z 7: „Die Ausnahmen der Z 2 gelten nicht bis zum 30. Juni 2020.“ Damit sind im Jahr 2020 Osterfeuer (im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag), Sonnwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und Johannesfeuer (24. Juni 2020) VERBOTEN. Die gesamte Verordnung finden Sie zum Nachlesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe

Waldbrandverordnung – Auszug: Details s. § 3 § 1 In den Wäldern des Verwaltungsvezirkes St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten § 2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. A Zi 17 Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft. § 3 Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten sowie an den Amtstafeln der Gemeinden im Verwaltungsbezirk St. Pölten kundgemacht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.