+++ Waldbrandverordnung +++

Per 31.07.2024 ergeht die Waldbrandverordnung der BH St. Pölten.

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des
Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das
Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen,
jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.

Vor allem ist es verboten, brennende und glimmende Gegenstände wie Zündhölzer
und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
wegzuwerfen.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die
Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines
Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu
machen.

Hier finden Sie die Waldbrandverordnung in voller Form:

BVB_NI_PL_20240731_4.pdfsig (bka.gv.at)