+++ Waldbrandverordnung +++

Per 14.07.2023 ergeht die Waldbrandverordnung der BH St. Pölten. In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich desWaldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, dasHantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen,jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten. Vor allem ist es verboten, brennende und glimmende Gegenstände wie Zündhölzerund Rauchwaren… Weiterlesen +++ Waldbrandverordnung +++

+++ Waldbrandverordnung 2021 +++

Ab 6. Juli 2021 tritt die Waldbrandverordnung für den Bezirk St. Pölten in Kraft: In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder… Weiterlesen +++ Waldbrandverordnung 2021 +++