
Per 14.07.2023 ergeht die Waldbrandverordnung der BH St. Pölten. In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich desWaldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, dasHantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen,jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten. Vor allem ist es verboten, brennende und glimmende Gegenstände wie Zündhölzerund Rauchwaren… Weiterlesen +++ Waldbrandverordnung +++